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   OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15   

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https://dejure.org/2016,2671
OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15 (https://dejure.org/2016,2671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15 (https://dejure.org/2016,2671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15 (https://dejure.org/2016,2671)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Anders als die von Rechtsanwalt Dr. P. zu seiner Unterstützung herangezogenen Beschwerderichter in Schleswig (3 Wx 104/13) und Düsseldorf (3 Wx 30/15) müssen die des Senats nicht danach fragen, ob Kostenlast und verfolgtes wirtschaftliches Interesse außer Verhältnis stehen und die Kostenlast so geeignet sein kann, den Zugang zur Rechtsmittelinstanz zu.
  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Beide setzen, wie vom Bundesgerichtshof bereits vor bald 50 Jahren entschieden, die Kongruenz von gerichtlicher und anwaltlicher Tätigkeit voraus (III ZB 11/67).
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Insofern teilt der Senat im Ergebnis die Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 2016, 415), des OLG Hamm (FGPrax 2015, 277) sowie des OLG Dresden (Beschluss v. 19.1.2016 - 17 W 1275/15; zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 11 Wx 103/15

    Nachlasssache: Geschäftswert der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    Der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers, sondern nach dem Wert des Erbscheins, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet (Festhaltung an Senat ErbR 2015, 499; Anschluss an OLG Schleswig FGPrax 2015, 93, Abweichung von OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6).

    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    Der vom Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 10) angeführte Beispielsfall, nach dem eine Beschwerde mangels Erreichens der Mindestbeschwer nach § 61 Absatz 1 FamFG zu verwerfen ist, der Geschäftswert sich aber nach dem vollen Nachlasswert richtet, mag indes Anlass geben, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der Beschwerdeführer - anders als hier vorliegend - der Ankündigung eines Vollerbscheins durch die erste Instanz mit dem Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins zu seinen Gunsten entgegentritt.

  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    ... Der vom Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 10) angeführte Beispielsfall, nach dem eine Beschwerde mangels Erreichens der Mindestbeschwer nach § 61 Absatz 1 FamFG zu verwerfen ist, der Geschäftswert sich aber nach dem vollen Nachlasswert richtet, mag indes Anlass geben, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der Beschwerdeführer ... der Ankündigung eines Vollerbscheins durch die erste Instanz mit dem Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins zu seinen Gunsten entgegentritt.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 35/16

    Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren im Erbscheinerteilungsverfahren

    Der von den Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015, Az. I-15 W 341/14 sowie diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016, Az. 17 W 1275/15 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016, Az. I-Wx 20/15; jeweils zitiert nach juris) vertretenen Ansicht, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Rostock, 12.04.2023 - 3 W 74/21

    Errichtung eines Testaments: Vermutung der Testierfähigkeit auch bei betreuten

    Zur Bestimmung des Gegenstandswerts ist dementsprechend auf den umstrittenen Teil der Nachlassbeteiligung der Beteiligten zu 1) bis 4) abzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2015 - 15 W 341/14 -, zit. n. juris, Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss v. 19.01.2016 - 17 W 1275/15 -, zit. n. juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2016 - 3 Wx 20/15 -, zit. n. juris, Rn. 26).
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des

    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes ist dementsprechend auf den umstrittenen Teil der Nachlassbeteiligung der Beschwerdeführerin abzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2015 - 15 W 341/14 -, zit. n. juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss v. 19.01.2016 - 17 W 1275/15 -, zit. n. juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2016 - 3 Wx 20/15 -, zit. n. juris, Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015, I-15 W 341/14 = FGPrax 2015, 277; OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016, 17 W 1275/15 = BeckRS 2016, 14932; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016, I-3 Wx 20/15 = MDR 2016, 415) vertretenen Ansicht, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag das Beschwerdegericht nicht zu folgen.
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